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Statuten Samariter Hinwil

Hier finden Sie unsere aktuellen Statuten

Die Vereinsversammlung (Generalversammlung) ist das Organ in unserem Verein, welches für die Statuten zuständig ist.
Ihr obliegt es, Änderungen in den Statuten mit einer Zweidrittels-Mehrheit zu genehmigen.

Nach der Genehmigung der Statuten durch die Vereinsversammlung müssen die Statuten durch den Vorstand des Samariterverband Kanton Zürich geprüft und genehmigt werden.

Zum Download der vollständigen Statuten bitte hier klicken.